Ursprünglich wurde das Gesetz zum Schutze der Verbraucher beschlossen. Soweit mir noch in Errinnerung waren gerade in den Anfängen des Onlinehandels immer wieder Schlagzeilen in den Medien anzutreffen. von Fällen in denen Kunden nicht das bekommen haben was sie bestellte hatten, oder Beschreibungen nicht dem entsprachen was im Internetangebot zu lesen war, der Anbieter aber die Rücknahme verweigerte.
Heute wird das Rückgaberecht das im Fernabsatzgesetz beschrieben ist, von den meisten Anbietern als Marketinginstrument eingesetzt.
Ich für meinen Teil bevorzuge den Fachhandel, schätze das persönliche Gespräch und kann ausprobieren.
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Liebe Grüsse
Michael
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