@ Gordonshumway71
man handelt zwar nicht gesetzeswidrig, aber riskiert seinen Vollkasko-Versicherungsschutz, auch bei einem unverschuldeten Unfall, wenn die Versicherung zu der Einschätzung kommt, dass "grob fahrlässig" gehandelt wurde. -> langwieriger Rechtsstreit
Besser also: Winterausrüstung
.. waagerechter Regen, gefühlte -10 Grad ..
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Grüße aus Duisburg
Uwe
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