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Alt 21.11.2008, 14:13   #10
sei66
 
 
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Ort: D-47055 Duisburg
Beiträge: 38
@ Gordonshumway71
man handelt zwar nicht gesetzeswidrig, aber riskiert seinen Vollkasko-Versicherungsschutz, auch bei einem unverschuldeten Unfall, wenn die Versicherung zu der Einschätzung kommt, dass "grob fahrlässig" gehandelt wurde. -> langwieriger Rechtsstreit

Besser also: Winterausrüstung

.. waagerechter Regen, gefühlte -10 Grad ..
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Grüße aus Duisburg
Uwe
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