Jawohl, monatlich 4.50 x 36 Monate. Und nix ist verjährt, wenn man es erst jetzt bemerkt hat - die regelmäßige Verjährung beträgt laut BGB 20 oder 25 Jahre. (Jura-Vorlesungen sind schon 15 Jahre her..

)
Ich weiss auch nicht, ob ich die rund 150€ wieder bekomme - aber ein Einschreiben mit Rückschein ist mir das wert.
Gruß
Roland