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Alt 07.11.2008, 22:32   #10
roland 44

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Jawohl, monatlich 4.50 x 36 Monate. Und nix ist verjährt, wenn man es erst jetzt bemerkt hat - die regelmäßige Verjährung beträgt laut BGB 20 oder 25 Jahre. (Jura-Vorlesungen sind schon 15 Jahre her.. )
Ich weiss auch nicht, ob ich die rund 150€ wieder bekomme - aber ein Einschreiben mit Rückschein ist mir das wert.

Gruß
Roland
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