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Hey Pierre,
seriöse Händler deklarieren die im Paket enthaltene Ware samt echtem Warenwert außen am Paket. Sofern der Zoll den deklarierten Warenwert anzweifelt, werden sie von Dir eine Rechnung (oder einen Zahlungsbeleg) einfordern (persönlich abzuliefern oder zu faxen). Es könnte sogar sein, daß eine Einstellscheibe unter die Bagatellgrenze fällt. Bis dato habe ich erst ein einziges Mal meine Ware beim Zollamt anmelden und abholen müssen. Aber wie gesagt - das Prozedre läßt sich vorab nur abschätzen.
Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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