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Alt 04.10.2008, 23:45   #7
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
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Beiträge: 13.622
Wolfgang,
das finde ich jetzt etwas hart. Rein rechtlich ist es doch so, dass du deinen Gewährleistungsanspruch immer gegenüber dem Händler (der ja dein Vertragspartner ist) geltend machen musst.

Dass einige Firmen (wie auch Sony ) uns die Wege verkürzen und erlauben, sich ohne den Zwischenschritt über den Händler direkt an eine autorisierte Werkstatt zu wenden, ist löblich - aber gesetzlich nicht verlangt.

Martin
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