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Alt 21.09.2008, 14:52   #3
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Und am 1. Oktober entscheidet der BGH, ob der Verkäufer auch die Hinsendekosten beim Widerruf tragen muss. AGs, LGs und OLG haben schon in dieser Richtung entschieden und nun folgt die Entscheidung des BGH. Wird auf jeden Fall spannend, denn die Folge dürften wohl Preiserhöhungen sein (wenn auch nur geringfügig), da der Händler ja dann auf doppelten Versandkosten sitzen bleiben könnte (Hin- und Rücksendung). Schau mer mal...
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