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Zitat von Tristan
Ja, die 850 sind in euronischer Währung.
Dann noch eine rein hypothetische Frage  :
Wenn ich in der winzigen dunklen Ecke meiner Seele stöbere  , könnte mir der Gedanke der Selbstabholung z.B in der Schweiz kommen.
Könnte man mir nachweisen, z.B. anhand der Seriennummer, dass die Kamera in der Schweiz gekauft wurde?
Wie gesagt rein hypothetisch und ich möchte hier auch auf keinen Fall jemanden dazu bringen, irgendwelche Gesetze zu brechen.
Tristan
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Hallo Tristan,
falls der Zoll kontrolliert und die Kamera findet, muss Du nachweisen, wo die Kamera gekauft wurde. Also der Zoll verlangt die Vorlage einer Rechnung, die auch später vorgelegt werden kann.
Anders ausgedrückt: Du als Besitzer der Kamera musst nachweisen wo sie her ist, sonst wird Mwst. und Zoll fällig.
(Ging mir vor Jahren mit Waren aus Östereich so)