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Alt 01.03.2004, 18:09   #2
newdimage
 
 
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hi,
wenn du aus d nach ö einführst, kriegst du die 16 % erstattet und gibts eure (19?)% MwSt ab. du erhälst also eine netto-rechnung vom dt. händler und musst eine USt-Voranmeldung beim deinem zuständigen finanzamt abgeben. und nicht vergessen, sonst kommen reichlich säumniszuschläge.
frank
p.s.: so ist der weg, wenn du von nl nach d einkaufst, aber eigentlich sollte hier eu-recht greifen.
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