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Alt 29.02.2004, 18:12   #6
Dimagier_Horst
 
 
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@Don Fredo
Die "Garantie" auf in der EU erworbenen Gütern heisst "Gewährleistung", ist gesetzlich geregelt und beträgt zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Kriterien von irgendjemandem willkürlich festgelegt sind. Warum ist der Unterschied so wichtig? Wenn einer sagt, dass eine Reparatur nicht unter die Garantiebdedingungen fallen, hat er vielleicht Recht. Aber vielleicht fallen sie unter die Gewährleistung - und dann muss er.
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