Zitat:
Zitat von jrunge
Hallo Andreas,
kann es sein, dass Du das Wort "NICHT" vergessen hast? 
Es soll sicher heißen: "Nach einem halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass das Kaufobjekt(iv) bei Auslieferung nicht mängelfrei war,..." oder liege ich jetzt daneben?
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Hey, Du hast natürlich recht - danke für Deinen Hinweis. Ich habs schon editiert