Zitat:
Zitat von BlackWidow
... Nach einem halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass das Kaufobjekt(iv) bei Auslieferung mängelfrei war, die Beweislast dreht sich also um. Einen solchen Nachweis zu erbringen, ist nicht so einfach und vor allen Dingen im Zweifel sehr sehr teuer (Beweissicherungsverfahren etc. pp.)...
...
Gruß
Andreas (der jetzt stolze Besitzer eines SAL-70200G)
|
Hallo Andreas,
kann es sein, dass Du das Wort "NICHT" vergessen hast?

Es soll sicher heißen: "Nach einem halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass das Kaufobjekt(iv) bei Auslieferung
nicht mängelfrei war,..." oder liege ich jetzt daneben?