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Alt 01.08.2008, 19:10   #125
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.548
Zitat:
Zitat von BlackWidow Beitrag anzeigen
... Nach einem halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass das Kaufobjekt(iv) bei Auslieferung mängelfrei war, die Beweislast dreht sich also um. Einen solchen Nachweis zu erbringen, ist nicht so einfach und vor allen Dingen im Zweifel sehr sehr teuer (Beweissicherungsverfahren etc. pp.)...
...
Gruß
Andreas (der jetzt stolze Besitzer eines SAL-70200G)
Hallo Andreas,

kann es sein, dass Du das Wort "NICHT" vergessen hast?
Es soll sicher heißen: "Nach einem halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass das Kaufobjekt(iv) bei Auslieferung nicht mängelfrei war,..." oder liege ich jetzt daneben?
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Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
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