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Alt 30.07.2008, 17:56   #32
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.
Man darf es auch unentstellt fotografieren. Die Unterschiedung zwischen dem Anfertigen des Fotos und dem Veröffentlichen desselben sollte man bei solchen Diskussionen immer berücksichtigen!

Eigentlich wäre es interessant, mal zu hören, was jemand vom Fach dazu sagt. Was ist eigentlich mit simply black los, gibts einen Grund, wieso der nicht mehr mitschreibt?

Tobi
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