Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.07.2008, 16:35   #3
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. § 961 BGB
__________________
Unsere Fotogalerie
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten