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Alt 23.06.2008, 20:19   #10
Itscha
 
 
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Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.440
Anwalt hin, Anwalt her...

...die erste Entscheidung, die Du treffen musst (oder Dein Anwalt), ist die: War das ein Betrug oder nicht. Das ist wichtig. Wenn die Forderung aus einer Straftat stammt, kannst Du, falls es zur Zwangsvollstreckung kommt, sogar bei HartzIV noch was holen. DAS MUSS aber im Vollstreckungstitel (in der Regel ein Urteil eines Amtsgerichts) drinstehen. Anwälte wissen das oft nicht, wenn sie nicht grade auf Zwangsvollstreckung spezialisiert sind (und das sind die wenigsten). Wenn man dem Vogel die betrügerische Absicht nicht nachweisen kann -und je nach Ausrede wird das schwer- kannst Du das schon mal vergessen. Hier würde ich mal nachfragen, weshalb er die Kamera denn jetzt endgültig nicht mehr liefern kann (ich hoffe, ich hab hier nix überlesen). Sollte es "greifbar" werden, dass er gar keine A 700 zu liefern hatte, hast Du keine schlechten Karten eine Betrug als Grundlage für deinen zivilrechtlichen Anspruch anzupeilen. Wenn er allerdings andere Umstände anführt, die nicht unbedingt auf einen Betrug sondern eventuell nur auf Dummheit schließen lassen, vergiss es.
Dann wäre der einfachste und billigste Weg, du beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid (und dann einen Vollstreckungsbescheid). Wenn er es ehrlich meint, wird er gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, und Du bekommst billig (ohne Anwalt) einen Vollstreckungstitel, mit dem Du einen Gerichtsvollzieher losjagen kannst, wenn er nicht freiwillig zahlt.
Das mit Russeninkasso ist alles Käse. Auch für die hättest Du einen Titel gebraucht. Vergiss den Quatsch.
Eins ist wichtig: Nicht lange fackeln. Egal wie Du dich entscheidest.
Das zuständige Mahngericht für deinen Wohnort findest du hier:
http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php
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