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Alt 16.06.2008, 22:57   #9
Severus
 
 
Registriert seit: 29.05.2008
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In der Cashback Broschüre von Sony steht nichts davon, dass der Internethandel von der Aktion ausgenommen ist.

Und was nicht drin steht lässt sich vor keinem deutschen Gericht durchsetzen.

Also ich habe da keinen einzigen Gedanken daran verschwendet, bis ich das hier las.


(Ich habe gehört man bekommt Cashback nur wenn der eigene Vorname mit einem Konsonanten beginnt... Arme Erics, Arthurs, Olivers, etc.... )
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