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Alt 02.06.2008, 23:33   #3
Sonnenkind
 
 
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Zitat:
Zitat von Ditmar Beitrag anzeigen
aber normalerweise ist es so, das die Hausratsversicherung für einen Schaden (Diebstahl) aufkommt, heist wenn man selber nicht fahrlässig gehandelt hat.
Da muß ich widersprechen: Die Hausratversicherung sichert eben keinen Diebstahl ab, sondern Einbruchdiebstahl (= es wird sich gewaltsam irgendwohin Zutritt verschafft) und Raub (= Herausgabe eines Gutes wird erzwungen).

Manche Versicherer sichern den sog. "einfachen Diebstahl" auf dem Versicherungsgrundstück (= regulärer Standort des versicherten Hausrats) per Zusatzklausel mit ab.
Ich kann natürlich nicht ausschliessen, daß nicht irgendein Versicherer auch das genannte Risiko eindeckt, mir ist aber keiner bekannt.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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