Zitat:
Zitat von Ditmar
aber normalerweise ist es so, das die Hausratsversicherung für einen Schaden (Diebstahl) aufkommt, heist wenn man selber nicht fahrlässig gehandelt hat.
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Da muß ich widersprechen: Die Hausratversicherung sichert eben keinen Diebstahl ab, sondern
Einbruchdiebstahl (= es wird sich gewaltsam irgendwohin Zutritt verschafft) und
Raub (= Herausgabe eines Gutes wird erzwungen).
Manche Versicherer sichern den sog. "einfachen Diebstahl"
auf dem Versicherungsgrundstück (= regulärer Standort des versicherten Hausrats) per Zusatzklausel mit ab.
Ich kann natürlich nicht ausschliessen, daß nicht irgendein Versicherer auch das genannte Risiko eindeckt, mir ist aber keiner bekannt.