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Alt 19.04.2008, 22:07   #5
RainerV
 
 
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Beiträge: 11.388
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Zitat von TommyK Beitrag anzeigen
Ich denke wenn deine Verwanten das Objektiv vor Ort auspacken und zum Checken und dann ausgepackt rüber bringen können sie ohne Probleme sagen dass das ihr Eigentum ist und die Sache mit dem Zoll/MwST ist am Flughafen erledigt.

Du bezahlt ja auch keine Zollgebühren wenn du deine Kamera in Urlaub mitnimmst oder?
Du weißt schon, daß es eine Straftat ist, wenn man am Flughafen auch nur durch das Tor "nothing to declare" geht, wenn man zu verzollende Waren dabei hat? Keine Ordnungswidrigkeit, man ist dann vorbestraft, wenn man erwischt wird.

Bei Zweifeln liegt die Beweislast, daß man das Objektiv schon bei der Ausreise aus Deutschland dabei hatte, übrigens beim Reisenden. Viel Spaß also beim Beschaffen einer rückwärts datierten Rechnung aus Deutschland. Und ein Objektiv, daß die Verwandten hin- und herschleppen, ohne eine Kamera dabei zu haben? Sehr glaubwürdig. Bist Du sicher, daß die Herkunft des Objektivs nicht anhand der Seriennummer besimmt werden kann?

Vorsicht bitte bei solchen Aussagen. Das kann bitterböse ins Auge gehen.

Ach so. Die Rechnung sollen sie mit rüber schmuggeln, damit man noch Garantie hat? Schlau, sehr schlau.

Rainer

Geändert von RainerV (19.04.2008 um 22:10 Uhr)
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