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Alt 08.04.2008, 16:40   #5
MartinM

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Niederwil SO / Schweiz
Beiträge: 360
Da es sich um ein Kinderhilfswerk handelt würde ich das unter der creative common license abhandeln. Für diesen Zweck gebe ich das unentgeltlich.

Zitat:

Sie dürfen:
* das Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
* Bearbeitungen des Werkes anfertigen

Zu den folgenden Bedingungen:
* Namensnennung. Sie müssen den Namen des Fotografen/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
* Keine kommerzielle Nutzung. Dieses Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
* Die Negative bzw. die elektronischen Daten bleiben in jedem Fall im Eigentum des Fotografen.
* De Fotograf erhält eine Kopie des Endproduktes


So was in der Art

Was meint ihr?

Gruss
Martin
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