Thema
:
Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung...
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26.03.2008, 12:25
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Kabuto
Registriert seit: 04.01.2006
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Beiträge: 925
Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft
nur
, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.
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