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Alt 26.03.2008, 11:26   #8
Dimagier_Horst
 
 
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Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Die "richtige" Form der Zustellung lautet hier Einwurfeinschreiben damit ist sie auf der sicheren Seite.
Einwurfeinschreiben ist so ziemlich der größte Marketinggag im Postwesen und ist genauso sicher wie ein normaler Brief .

In dieser Situation kommt es darauf an, dass Empfang und Inhalt nachgewiesen werden können - und damit bleibt nur der Gerichtsvollzieher. Denn nur so kannst Du nachweisen, dass auch der entsprechende Text zugestellt wurde. Und nicht ein weisses Blatt Papier in einem Umschlag. Auch ein Cheffe kann Zeugen auffahren ...
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Geändert von Dimagier_Horst (26.03.2008 um 11:29 Uhr)
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