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Alt 29.02.2008, 10:21   #3
visulizer

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Zitat von Jack Ryan Beitrag anzeigen
Ich würde den Text eher zum Anwalt mitnehmen und wir erklären lassen, wie er zu verstehen ist. Gesetzestexte und gängige Judikatur sind 2 Paar Schuhe...
Man muss bedenken, dass sich das Gesetz auf jegliche Art von Konsumgütern bezieht. Und bei einer Kamera gibt es sicher andere Zumutbarkeitsgrenzen als zB bei einem Auto oder einem Haus.
Ich bleibe dabei, beim Anwalt mit ein paar rechtlichen Hintergrundinfos versorgen und dann mal freundlich mit dem Händler verhandeln. Wenn das nix bringt kannst immer noch den Rechtsweg einschlagen...
Danke,

so werde ich das machen.
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