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Alt 24.02.2008, 13:18   #6
Irmi
 
 
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ich denke mal, das es das schriftlich festgehaltene Datum der Rechnungsstellung ist.
Das Auslieferungsdatum wird wahrscheinlich nicht mehr nachweisbar sein.
Aber entschuldige bitte meine Ausdrucksweise, aber wie kann man denn nur so d**f sein, so lange zu warten. Bei mir lief auch jetzt Ende Feb. die 2 jährige Gewährleistung aus, daher habe ich Anfang Februar bei meinem Lieferanten nachgefragt, ob ich die Kamera direkt zu Runtime schicken soll, oder erst zu ihm. Die Antwort, direkt zu Runtime oder Ersatz des Wertes. Ich hab mich für die zweite Lösung entschieden.

ICh fürchte mal, daß Du damit keine Ansprüche mehr hast.
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