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Alt 24.02.2008, 11:54   #3
simply black
 
 
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Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Entscheidend für den Fristbeginn ist nicht, wann Du gekauft hast, sondern an welchem Tag du die Kamera bekommen hast! (Versandgeschäft?)
Entscheidend für die Frage der Einhaltung des Fristende ist, wann Du den Mangel gerügt hast, nicht, wann sie die Gurke in den Händen hatten. (Telefonat vorab?)
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Liebe Grüße, Christoph

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