Soll ich Dir sagen, was passiert, wenn Du drauf bestehst?
Ganz einfach, der Verkäufer gibt es Dir nicht, er kassiert ne schlechte Bewertung, fertig. Wenn Du ihn dann vor Gericht zerrst, wird der Richter es abweisen, weil der gegnerische Anwalt mit Sicherheit die Suche nach abgeaufenen Auktionen kennt und damit nachweisen kann, dass der Artikel ca. 60mal soviel wert ist und es somit glaubhaft ist, dass dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen ist.
Und im Zweifel unterstellt die Staatsanwaltschaft dir dann noch
Hehlerei...
Und was ein SSM für 20 EUR angeht, natürlich würde ich zuschlagen. Und dann die Mail vom Verkäufer abwarten, dass er sich geirrt hat und das als Augangspunkt für gute Preisverhandlungen nehmen.
Man muss auch mal ein bißchen an die Mitmenschen denken und daran, dass man morgen schon selber der sein könnte, dem ein dummer Fehler unterlaufen ist.