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Die Frage ist: hast Du Deinen Händler informiert, oder hast Du die Kamera über den Händler einschicken lassen?
Die Herstellergarantie kann durhaus einen Passus enthalten, dass bei "Anzeichen" einer unsachgemäßen Behandlung der Kunde nachweisen muss, dass ein technischer Schaden nicht durch einen Stoß etc. hervorgerufen wurde.
Wenn der Händler die Kamera eingeschickt, oder sein ok gegeben hat, würde ich mich an den Händler wenden. Da kommt es auch noch daruaf an: wie alt ist die Kamera genau? Innerhalb des ersten halben Jahres muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorlag, danach Du ...
Also: Geissler/Sony kannst Du nicht haftbar machen. Wenn die sagen, Du hast die Kamera fallen lassen, kannst Du Dir rechtliche Schritte sparen. Hast Du die Kamera ohne Händler-OK eingeschickt, kann der wiederum ablehnen, weil er das Recht der Nachbesserung hat. War wer anderes dran (egal ob der Chefentwickler von Sony oder privat), ist er von der Gewährleistung frei.
Ich würde empfehlen, relativ friedlich zu sein, wenn die Kamera über ein halbes Jahr alt ist. Leider ist die Gesetzgebung so, dass Du dann keine großen Ansprüche stellen kannst ...
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