1. wer Umlaut-Domains registrieren will,
kann das bereits jetzt (!) schon tun bei
www.hosteurope.de
und bei 1+1 .
Die Zuteilung erfolgt zum 1.3.04
2. Zum Thema Markenrecht und Umlautdomains
gibts fachkundige Infos bei
www.sedo.de
3. Das Markenrecht in Verbindung mit dem UWG
definiert ganz klar, dass, wer schon eine "zerlegte" Domain hat
zB oeger.de, auch Anspruch auf öger.de hat.
Der Anspruch ist einklagbar, insbesondere dann,
wenn die Umlautdomain
zur Täuschung im Geschäftsverkehr verwendet wird.
gomaringer grüßles
der gomaringer
.