Hallo!
Vorsicht mit dem Begriff "gewerblich"! Wer gelegentlich mal ein Foto verkauft und dafür Honorar bekommt (kann auch Aufwandentschädigung heißen), muss nicht gleich ein Gewerbe anmelden. Die Auskunft des Steuerberaters reicht hinlänglich, um mit dem Finanzamt keine Probleme zu haben, ab welchem Umfang von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden muss, erfährt man von der Handwerkskammer. Dass die Bezeichnung "Fotograf" nicht mehr geschützt ist und von jedem verwendet werden kann, auch wenn er mit dem Handy "fotet" (autsch!), kann man bedauern, aber nicht mehr ändern...
Gruß
Günter
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
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