Zitat:
Zitat von JoeJung
Genau das glaube ich nicht. Meiner Meinung nach darf ich - wenn ich kein Fotografen-Gewerbe angemeldet habe - nicht gegen Entgelt Fotos im Auftrag von anderen machen (z. B. Familienfotos, Portraits, Hochzeitsfotos). Kann diese Vermutung jemand bestätigen?
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Eine gute Frage. Hier wuerde ich mich in meinen Persoenlichkeitsrechten veletzt sehen. Wenn ich mir fuer einen Auftrag aussuche, darf doch mir ueberlassen sein. Solange er sich nicht fuer etwas ausgibt, was er nicht ist...
In Deutschland scheint die Bezeichnung "Fotograf" nicht (mehr) als Handwerk geschutzt zu sein. Das heist, diese Berufung darf jeder zulassungsfrei fuehren ("Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01.2004"). Alternativ kann man sich auch "Foto-Designer" schimpfen
Gruesse, Torsten.