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Alt 26.01.2008, 10:13   #1
JoeJung
 
 
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Foto-/Gewerberecht

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Foto- bzw. Gewerberecht. In meinem Bekanntenkreis ist kürzlich ein Hobbyfotograf wegen seines Hobbies angezeigt worden - ich weiß allerdings nicht genau mit welcher Begründung. Er selbst vermutet, dass es wegen eines in einer Tageszeitung veröffentlichten Hochzeitsfotos war, bei dem ein Urheberrechtsvermerk mit seinem Namen angegeben war.

Fotograf ist ja bei uns ein geschütztes Gewerbe (da dürfte es eigentlich kaum Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich geben). Darf ich aber Fotos (auch im Auftrag von anderen) jeglicher Art machen, wenn ich die Fotos dann nicht verkaufe bzw. für das Fotografieren nichts verlange?

Kann mir jemand sagen, was ich genau darf und was nicht, bzw. weiß jemand Links zu entsprechenden Quellen?

Lg. Josef
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JoeJung

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