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Alt 19.01.2008, 14:32   #11
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
inhaltlich: Eine Zusage gilt. Verjährungseinrede wegen Gewährleistungsfrist greift dann nicht durch.

ABER: Wenn der Zusagende rechtzlich nicht mehr existiert, ist Essig. Ob KoMi noch rechtzlich irgenwie existiert, weiß ich nicht.
Ob Sony Konica Minolta so übernommen hat, dass von einem Betriebsübergang aus zu gehen ist weiß ich nicht. Wenn ja, gilt die Zusage fort. Sie ist aber widerrufbar:

Ergo, würde ich mein theoretisch betroffenes gerät sofort einsenden. Nur um auf dem sichern Weg zu sein. jedenfalls dann, wenn ich annehmen muß dass ein herstellungfehler existiert, der mich erwischen kann.
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Liebe Grüße, Christoph

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