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Ich sehe hier für den Service ein Problem:
Die fehlerhaften CCDs sind zugegeben, bei einem Serienfehler fällt die Beweisführung für Gewährleistungsansprüche nicht schwer.
Ein CCD-Tausch müsste theoretisch auf Verlangen auch dann durchgeführt werden, wenn der Fehler (noch) nicht auftritt. Ist die Cam mit einem CCD der betreffenden Charge bestückt, liegt m.E. nach ein Mangel vor.
Wenn KoMi nun durch das Versprechen (in D) zeitlich unbegrenzt zu reparieren, Dich davon abhält Deine Gewährleistungsansprüche anzumelden (weil man glaubt, es genüge, dies im Falle des tatsächlich auftretenden Fehlers immer noch tun zu können) und von diesem Versprechen dann nichts mehr wissen möchte, dann würde ich das für rechtlich bedenklich halten.
Prinzipiell hat KoMi schliesslich für dieses Fehlerbild eine zeitlich unbegrenzte Gewährleistung versprochen.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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