Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15.01.2008, 19:54   #4
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
Wenn jemand anders die Fotos geschossen hat, muss derjenige natürlich seine Urheberrechte an den Verlag übertragen (genauer genommen: auf die Wahrung seiner Urheberrechte verzichten). Wenn der Verlag halbwegs fit ist, wird er auch euch eine ensprechende Erklärung vorlegen, dass ihr das Urheberrecht übertragt, die Bilder frei von Rechten Dritter sind etc.
Sorry Martin,

das Urheberrecht ist nicht übertragbar bzw. verzichtbar -- es verbleibt beim Fotografen. Einzug übertragbar sind Nutzungsrechte in frei definierbarer Form: Exclusiv, zeitlich / umfänglich beschränkt....
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten