Zitat:
Zitat von Kitoma
Nochmal ich :-)
Denn wie du so schön geschrieben hast "zurück zum Importeur" ist nicht. Bei Verträgen zwischen Händlern gibt es kein Rückgaberecht (mag natürlich sein das es in der Schweiz anders ist).
Auch bei mir (wie schätzungsweise bei jedem anderen Händler auch) stapelt sich Ware die mal für einen Kunden speziell bestellt und nie abgeholt oder nach Ansicht doch nicht genommen wurde. Und auf der bleibt man dann sitzen.
|
Also mir wäre bis jetzt nie was zu ohren gekommen, dass Hàndler (egal welche Branche) die Sachen nicht an den Importeuer bzw. an den Lieferanten zurücksenden kann.
Aber ich kann mich täuschen, dass es das in der Schweiz zum Teil auch gibt. Event. gibts hier im Forum Geschäftsleute (egal welche Branche) aus der Schweiz, die es besser wissen. Wäre nähmlich interessant zu wissen.