Zitat:
Zitat von joki
Gefährlicher Irrtum!
Erstens muss der Komponist über 70 Jahre tot und zweitens können da noch weitere Rechte drauf sein wie die des Verlegers Texters etc...
|

Ups, sorry
Da hast Du recht, das gilt erst nach dem Ableben.
Aber das mit den anderen Rechten bezweifle ich. DAs man diese Musik nutzen kann ist eine Aussage einer Gema-Mitarbeiterin.
Zur Sicherheit kann man sich ja vorher da mal erkundigen.