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Alt 07.01.2008, 16:18   #17
klaeuser
 
 
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Beiträge: 3.174
Zitat:
Zitat von joki Beitrag anzeigen
Gefährlicher Irrtum!

Erstens muss der Komponist über 70 Jahre tot und zweitens können da noch weitere Rechte drauf sein wie die des Verlegers Texters etc...
Ups, sorry
Da hast Du recht, das gilt erst nach dem Ableben.
Aber das mit den anderen Rechten bezweifle ich. DAs man diese Musik nutzen kann ist eine Aussage einer Gema-Mitarbeiterin.
Zur Sicherheit kann man sich ja vorher da mal erkundigen.
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher (Albert Einstein)
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