Zitat:
Zitat von klaeuser
Moin Kollege,
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Einmal kann man auf Musik zurückgreifen die älter als 70(?) Jahre ist. Dann erlöscht der Anspruch auf Bezahlung. Du könntest also einen der großen Komponisten nutzen.
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Gefährlicher Irrtum!
Erstens muss der Komponist über
70 Jahre tot und zweitens können da noch weitere Rechte drauf sein wie die des Verlegers Texters etc...