Was habe ich denn für Nachteile dadurch? In den AGB´s des Händler steht z.B.:
Zitat:
4. Gewährleistung
.......
4.3 Bei Mängeln oder Fehlern gelten die gesetzlichen Regelungen. Gelingt uns eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn wir zweimal vergeblich versucht haben, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Dies gilt auch, falls der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, die wir schuldhaft nicht eingehalten haben.
4.4 Die Abwicklung von Garantieansprüchen des Kunden außerhalb der Gewährleistungszeit gegenüber dem Hersteller erfolgt nur aus Kulanz zu den Bedingungen des Herstellers unter Ausschluss unserer Haftung, soweit in unserem Bereich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
..........
4.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei neuen und 1 Jahr bei gebrauchten Gegenständen.
|
Demnach hab ich doch die Möglichkeit bei einem in der Sache liegenden Defekt innerhalb von 2 Jahren an den Händler heranzutreten, oder nicht
Martin