Ist der Händler ein gewerblicher oder ein privater?
Wenn es ein gewerblicher Händler ist, so ist er in den ersten Monaten ab Kauf in der Beweispflicht, dass Du die Kamera z.B. durch unsachgemäße Handhabung kaputtgemacht hast. Auch das Versandrisiko kann er nicht ausschließen.
Er mag zwar einen Nachweis haben, dass die Kamera bei ihm (bzw. der Werkstatt) wohl mal heil war und dass Du das Paket äußerlich unbeschädigt angenommen hast, aber das sagt nicht aus, dass die Kamera in der Tat heil bei Dir angekommen ist.
Wenn es ein Privatverkäufer war: Hat er die Gewährleistung ausgeschlossen? Mit welcher Formulierung?
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