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Alt 29.11.2007, 15:55   #2
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
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Natürlich ist der Besitzer da haftbar - für Hundehalter gibt es aus dem Grund z.B. extra Haftpflichtversicherungen, die auch sinnvoll sind. Ob es sowas auch für Katzen gibt weiß ich nicht, aber was die Haftung angeht, wird wohl das gleiche gelten.

Edit, hier noch ein Link, der vielleicht hilfreich ist: Klick. Es gibt also keine Tierhaftpflicht für Katzen, weil die oft über die Privathaftpflicht mit abgedeckt sind. Wenn das bei deinen Nachbarn auch der Fall ist, gibt es eigentlich gar keinen Grund, sich da quer zu stellen. Aber Nachbarschaftsstreits ist ja oft leider nicht mit Rationalität beizukommen. Wenn es nur um die Pfotenabdrücke geht, würde ich deshalb auch keinen Rechtsstreit anfangen (bzw. habe es nicht getan: ich hatte auch öfter mal solche Tapsen, war mir aber ehrlich gesagt schnurzegal - ist doch ganz niedlich so eine Tigerspur auf dem Auto ). Wirkliche Schäden, Kratzer usw. sind natürlich was anderes, nur ist man da als Geschädigter natürlich auch in der Beweispflicht
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Gruß Jens

Geändert von Jens N. (29.11.2007 um 16:03 Uhr)
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