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Alt 24.11.2007, 23:37   #6
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr, aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden. Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Wär´ ja nochmal schöner...
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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