Zitat:
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
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Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr, aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden. Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Wär´ ja nochmal schöner...