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Alt 24.11.2007, 22:11   #10
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von eggett Beitrag anzeigen
Da der Verkäufer seine Sachmängelhaftung/Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat, kannst Du ihn auf zwei Jahre (also de facto 6 Monate) verknacken
Nein, bei Gebrauchtwaren nur auf eins!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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