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Alt 24.11.2007, 21:47   #8
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Da der Verkäufer seine Sachmängelhaftung/Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat, kannst Du ihn auf zwei Jahre (also de facto 6 Monate) verknacken
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