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Alt 21.11.2007, 13:18   #3
astronautix
 
 
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Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:
Ich versende oft Bestellungen per Nachnahme. Ab und an wird ein Betrag säumig.
Dieser wird grundsätzlich bei DHL angemahnt, sofern ich nachweisen kann, dass die Sendung auch als Nachnahme bei DHL abgerechnet wurde.
Sollte ich vergessen haben es als Nachnahme in der Versandsoftware zu deklarieren bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme.
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Grüße aus HC,
Frank

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