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Alt 21.11.2007, 13:01   #1
Dimagier_Horst
 
 
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Nachnahmequittung bei DHL

Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:

Also - geht doch!

Nachdem der Postbote das neue Knipseding gebracht hat und die Nachnahme kassierte, hat er brav eine Quittung (Formblatt 912-528-000) über den Erhalt des Nachnahmebetrags ausgestellt. Seine Argumentationskette, dass er das Paket doch nie ohne Geld herausgeben würde, habe ich dann brav über mich ergehen lassen .

Versenderbuchhaltung oder Post können jetzt schlampen wie sie lustig sind...
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