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Alt 19.11.2007, 10:36   #1
RainerV
 
 
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Zitat:
Zitat von dbhh Beitrag anzeigen
Es gab mal einen Link zu einem Zoll-Mitarbeiter, der ein wenig andeutete, _wie_ der Zoll arbeitet. Er schaut nicht _nur_ nach Originalverpackungen und / oder mitgeführten Rechnungen. Und im Zweifel muss _du_ nachweisen, dass das gute Stück bereits aus der EU kommt. Und dann rechne schon mal aus, was der Zoll nachfordert - nicht nur die Steuer und Zollgebühren, weil dann war es ja Hinterziehung.
Ja, daran kann ich mich auch noch erinnern. Die Steuerhinterziehung ist vor allem eine Straftat keine Ordnungswidrigkeit und steht dann im Führungszeugnis. Und man deklariert bereits dadurch, daß man durch den Ausgang "Nichts zu verzollen" geht.

Inwiefern der Zoll darauf Zugriff hat, weiß ich nicht, aber zumindest die Seriennummern der Kameras scheinen sich in den verschiedenen Märkten ja zu unterscheiden.

Ist es das wert?

Rainer
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