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Auch nochmal 2 cents von meiner Seite:
Ich persönlich würde auch dazu tendieren, den Verkäufer mit dieser Tour nicht durchkommen zu lassen. Wie esdeebee schon sagte, kann ein Privatverkäufer Gewährleistung auschließen. Das schließt allerdings nicht ein, dass der Käufer unwahre bzw. fehlerverschweigende Artikelbbeschreibungen hinnehmen muss.
Ich kaufe relativ viel auf ebay und habe bisher nur ganz selten Stress gehabt. Anfang Juni dann aber doch ein ganz ähnlicher Fall mit einer deutlich geschönten Beschreibung zu einem Objekt in ähnlicher Preisklasse. Auf den Versuch, die Sache gütlich zu regeln, reagierte der Verkäufer gar nicht erst. Seit Juli hänge ich jetzt im ebay Käuferschutz-Prozess und habe zumindest noch die Aussicht, dass dererseits etwas passiert. Das Ganze dauert zwar ewig, aber den Versuch, mit relativ geringem Aufwand 100 Euro wiederzubekommen (25 Euro streicht ebay ein), ist es aus meiner Sicht wert.
Gruss,
Kapone
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