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Alt 24.10.2007, 10:59   #15
Jornada
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 6.868
Es geht hier nicht darum, ob man sich letztendlich rechtlich durchsetzen kann. Wenn in der Artikelbeschreibung nichts von den Defekten stand, ist das sicherlich möglich, jedenfalls wenn man beweisen kann, dass diese Defekte bereits bei Lieferung vorhanden waren.
Und hier beginnt die Kacke schon...
Wie soll man das beweisen?
Wie soll man seine Forderungen durchsetzen, wenn der Verkäufer einen auf stur macht?
Einen Rechtanwalt einschalten?
Eine Anzeige wegen Betrug erstatten?
Sicherlich ist das alles möglich, und sicherlich sollte man auch gegen solche Verkaufsmethoden vorgehen.
Aber rentiert sich die Mühe wegen 126.- Euro, das ist hier die Frage. Ich bin der Meinung, nein! Deshalb habe ich mir auch ein Limit bei ebay gesetzt. Nicht über 75.- Euro bei privaten, unbekannten Verkäufern.
Nicht über 150.- Euro bei ebay-Shops.
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Herzliche Grüße aus Regensburg
Peter, alias Jornada
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Es gibt Dinge im Leben, die viel wichtiger sind als Geld. Aber ohne Geld kann man sie nicht kaufen!
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