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Klare Sache: entscheidend ist, wie er die Kamera im Angebotstext bei ebay beschrieben hat. Entspricht die Kamera nicht der Beschreibung, so ist dies kein Fall für eine klassische Gewährleistung (die ein Privatverkäufer ausschließen kann). Hier würde ich auf einer Rückabwicklung des Vertrages bestehen, denn der Kaufgegenstand entspricht nicht der Beschreibung. Die Beschreibung ist für den Verkäfer bindend!!!
Wenn man so will, hast Du eine Ware geliefert bekommen, die nicht der beschriebenen entspricht. Das ist so als hättest Du ein rotes Auto bestellt, aber grünes geliefert bekommen.
Hier geht es halt um defekt oder nicht defekt.
Was hat denn der Verkäufer zum Zustand der Kamera im Angebotstext geschrieben?
(Ausschließbare) Gewährleistung würde nur für den Fall gelten, wenn ein Mangel auftreten würde, der vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebotes nicht zu erkennen war.
Deswegen ist es wichtig, dass Du Dir den Angebotstext, sofern nocht verfügbar, speicherst.
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