Zitat:
Zitat von Daydreamer
Die Polizisten die bei einer sehr handgreiflichen Festnahme auch einen Pressefotografen an Aufnahmen hindern mit dem Vermerk, dass "polizeiliche Amtshandlungen" nicht zu fotografieren seien?
Ansonsten schon mal danke für deine Meinung, so weit hätte ich eigentlich selber kommen sollen 
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Da hat er unrecht, es gibt ein schutz einer einzelnen Person ( polizist ), aber keinen Presseschutz für die Polizei, das einzige agument was es gibt ist eine behinderung oder gefährdung des einsatzes.