Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.10.2007, 21:28   #5
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.356
Zitat:
Zitat von Daydreamer Beitrag anzeigen
Die Polizisten die bei einer sehr handgreiflichen Festnahme auch einen Pressefotografen an Aufnahmen hindern mit dem Vermerk, dass "polizeiliche Amtshandlungen" nicht zu fotografieren seien?

Ansonsten schon mal danke für deine Meinung, so weit hätte ich eigentlich selber kommen sollen
Da hat er unrecht, es gibt ein schutz einer einzelnen Person ( polizist ), aber keinen Presseschutz für die Polizei, das einzige agument was es gibt ist eine behinderung oder gefährdung des einsatzes.
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links