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Alt 21.10.2007, 20:16   #11
Jens N.
 
 
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Beiträge: 13.250
In solchen Fällen kann der Ebay-Käuferschutz hilfreich sein. Der greift aber nur für Beträge über 25 € (d.h. in diesem Fall maximal 10 € Rückzahlung) und ich weiß nicht, inwiefern das noch durchzusetzen ist, wenn schon eine positive Bewertung abgegeben wurde. Davon abgesehen zieht es sich ewig hin und ist auch nur eine freiwillige Leistung von Ebay, d.h. man hat keinen Anspruch darauf.

Ich würde die Sache auch (zähneknirschend) auf sich beruhen lassen, der Bewertung aber noch einen Kommentar hinzufügen (das kann man machen), in der ich auf den Fehler und vor allem das ignorante Verhalten des Verkäufers hinweisen würde - um vielleicht wenigstens andere vor dem gleichen Fehler zu bewahren.
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Gruß Jens
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