auf die Gefahr hin dass das Ganze jetzt arg off topic wird:
Es ist eine große Fehlvorstellung, dass eine europaweit einheitliches Gewährleistungsrecht gibt. Das stimmt nicht. Richtig ist vielmehr, dass die Einzelstaaten der EU aufgrund einer Verbraucherschutzrichtlinie die Auflage hatten, das Gewährleistungsrecht im nationalen Recht neu zu gestalten und dabei die Auflagen nach der Richtlinie einzuhalten. Dies hat der deutsche GEsetzgeber dann im Rahmen der sog. Schuldrechtsreform in den §§ 434 ff BGB umgesetzt. Grundsätzlich ist sicher möglich, dass zB. in Italien ein anderes Gewährleistungsrecht gilt als in Deutschland. Darüber hinaus ist die Auslegung der Gewährleistungsregeln des jeweiligen nationalen Rechts auch den nationalen Gerichten überlassen. So kann durchaus etwas in Deutschland ein Mangel sein und in England und Wales dann eben nicht.
Kurz gesagt: auch wenn jeder zweite Trottel bei ebay was vom EU-Gewährleistungsrecht murmelt, so gibt es das nicht...
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There are only 10 types of people. Those who do understand binary and those who don't
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